Rechtsanwältin Anja Lederer Berlin Mitte

Aufenthaltsrecht

Verteidigung ausländischer Beschuldigter

Wenn Sie als ausländischer Staatsangehöriger einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit beschuldigt werden, besteht leider grundsätzlich immer die Gefahr, dass das Verfahren auch aufenthaltsrechtliche Folgen für Sie hat. Strafverfahren können, auch wenn es zu keiner Verurteilung kommt, grundsätzlich immer zu einer Ausweisung durch die Ausländerbehörde führen.

Deshalb sollten Sie, wenn Sie sich im Strafverfahren verteidigen lassen wollen, damit einen Rechtsanwalt beauftragen, der auch aufenthaltsrechtliche Kenntnisse hat.

Hinzu kommt, dass es ein spezielles „Ausländerstrafrecht“ gibt, also Vorschriften, nach denen nur ausländische Staatsangehörige bestraft werden können, zum Beispiel wegen Verstoßes gegen das Aufenthalt- oder Asylverfahrensrecht. Auch bei solchen strafrechtlichen Vorwürfen sollten Sie sich möglichst durch einen auf Aufenthaltsrecht spezialisierten Anwalt verteidigen lassen.

Ausländische Beschuldigte, die die deutsche Sprache nicht oder nicht ausreichend können, haben nach der Europäischen Menschenrechtskonvention Anspruch auf unentgeltliche Zuziehung eines Dolmetschers nicht nur für die Hauptverhandlung vor Gericht selbst, sondern auch für die Gespräche mit ihrem Verteidiger.