Rechtsanwältin Anja Lederer Berlin Mitte

Kanzlei

Beratungshilfe

Beratungshilfe wird Rechtsuchenden gewährt, die eine anwaltliche Rechtsberatung bzw. eine außergerichtliche anwaltliche Vertretung benötigen, sich dies aufgrund ihres Einkommens aber nicht leisten können. Bewilligt Ihnen das Gericht Beratungshilfe, kostet Sie selbst die anwaltliche Tätigkeit 15,00 €.

In Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren wird Beratungshilfe nur für eine Beratung, jedoch nicht für die Verteidigung gewährt.

Beratungshilfe können Sie vor dem ersten Beratungstermin bei der Rechtsantragstelle des Amtsgerichts Ihres Wohnorts bzw. Stadtbezirks beantragen. Welches Berliner Gericht für Sie zuständig ist, erfahren Sie hier.

Für den Antrag auf Beratungshilfe müssen normalerweise folgende Unterlagen vorgelegt werden:
  • Personalausweis oder Reisepass mit polizeilicher Anmeldebescheinigung,
  • Einkommensnachweise (z. B. Verdienstbescheinigung, AlG II-Bescheid),
  • Mietvertrag,
  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate,
  • Nachweise der laufenden Zahlungsverpflichtungen und besonderen Belastungen (z.B. Kredite, Ratenzahlungen usw.),
  • ggf. Unterlagen zu Ihrem rechtlichen Problem.

Ein Formular, Merkblatt und weitere Informationen zur Beratungshilfe finden Sie bei Bedarf unter: www.justiz.nrw.de/BS/formulare/beratungshilfe/index.php

Wichtig zu wissen:

Leider lehnen manche Amtsgerichte angesichts knapper öffentlicher Kassen Anträge auf Beratungshilfe mit der Begründung ab, die Antragsteller könnten auch selbst Widerspruch einlegen oder sich bei der Behörde selbst beraten lassen und brauchen dafür in Wirklichkeit gar keinen Anwalt.

Das Bundesverfassungsgericht hat am 11. Mai 2009 entschieden, dass eine solche Auffassung der Amtsgerichte verfassungswidrig ist:

www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20090511_1bvr151708.html

Sollte das Amtsgericht Ihren Antrag auf Beratungshilfe trotzdem ablehnen, bestehen Sie bitte auf eine schriftliche Entscheidung. Sie haben ein Recht darauf und nur gegen eine schriftliche Entscheidung kann man sich beschweren.