Rechtsanwältin Anja Lederer Berlin Mitte

Rechtshilfe

Einstellung eines Verfahrens

Wenn Sie Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren wegen Straftaten der sog. leichten und mittleren Kriminalität sind, müssen Sie nicht unbedingt damit rechnen, dass es zu einer gerichtlichen Hauptverhandlung und förmlichen Bestrafung kommt. In der Bundesrepublik werden nämlich deutlich mehr als die Hälfte aller Ermittlungsverfahren aus unterschiedlichen Gründen eingestellt.

Es gibt verschiedene Formen von Verfahrenseinstellungen, darunter die sogenannte Einstellung wegen Geringfügigkeit oder die Einstellung gegen Auflagen oder Weisungen (meistens gegen eine Geldbuße). Bei Beschuldigten, gegen die erstmals wegen eines geringfügigen Vergehens ermittelt wird, stellt in vielen Fällen schon die Staatsanwaltschaft das Verfahren auf diese Weise ein. Aber auch in einer gerichtlichen Hauptverhandlung besteht noch die Möglichkeit einer Verfahrenseinstellung durch das Gericht, auch bei sog. „Wiederholungstätern“ oder Tatvorwürfen, die allgemein als nicht mehr geringfügig angesehen werden.

Wenn Sie sich schon im Ermittlungsverfahren durch einen Rechtsanwalt verteidigen lassen, kann dieser in geeigneten Fällen schon frühzeitig für Sie eine Verfahrenseinstellung beantragen oder zumindest anregen. Auch über weitere Möglichkeiten, eine Hauptverhandlung vor Gericht ggf. zu vermeiden, wird Sie ein Rechtsanwalt, den Sie auch erst einmal nur mit der Akteneinsicht in die polizeilichen Ermittlungsakten beauftragen können, beraten.