Rechtsanwältin Anja Lederer Berlin Mitte

Aufenthaltsrecht

Einbürgerung

Besonders für ausländische Staatsangehörige, die schon lange in der Bundesrepublik Deutschland leben, kann es vorteilhaft sein, einen Antrag auf Einbürgerung, d. h. auf die deutsche Staatsangehörigkeit, zu stellen. Damit erhalten Sie erweiterte Rechte, wie zum Beispiel das aktive und passive Wahlrecht, formal freie Berufswahl und Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union.

Voraussetzung für eine Einbürgerung ist bei langjährig in der Bundesrepublik Deutschland lebenden ausländischen Staatsangehörigen grundsätzlich, dass sie sich

  • seit 8 Jahren gewöhnlich und rechtmäßig in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten,
  • den „Einbürgerungstest“ bestehen,
  • keine Hartz IV -Leistungen oder Leistungen nach dem SGB XII (z.B. Grundsicherung) beziehen,
  • nicht wegen einer Straftat verurteilt sind und
  • ihre alte Staatsangehörigkeit verloren haben bzw. aufgeben.

Für manche ausländischen Staatsangehörigen (z. B. Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner/innen deutscher Staatsangehöriger) gibt es erleichterte Einbürgerungsvoraussetzungen.

Seit dem 01.01.2000 erhält auch ein Kind, das in der Bundesrepublik Deutschland geboren wird, die deutsche Staatsangehörigkeit,

  • wenn ein (ausländischer) Elternteil sich (zum Zeitpunkt der Geburt) seit mindestens 8 Jahren gewöhnlich und rechtmäßig in der Bundesrepublik Deutschland aufhält  und
  • ein unbefristetes Aufenthaltsrecht hat.

Wenn das Kind die doppelte Staatsangehörigkeit hat, also zusätzlich zu der deutschen auch noch die Staatsangehörigkeit der ausländischen Eltern, muss es sich nach seinem 18. Geburtstag entscheiden, welche Staatsangehörigkeit es behalten möchte.

Seit dem 01.09.2008 müssen Menschen, die sich einbürgern lassen wollen, einen Einbürgerungstest bestehen, wenn sie nicht ohnehin in der Bundesrepublik Deutschland einen Schulabschluss erworben haben oder aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit, einer Behinderung oder wegen Alters diesen Test nicht bestehen können.

Wenn Sie nicht sicher sind, ob bei Ihnen die Voraussetzungen für eine Einbürgerung (schon) gegeben sind, ist es ratsam, sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu lassen.