Rechtsanwältin Anja Lederer Berlin Mitte

Strafrecht

Strafbefehl

Ein Strafbefehl ist ein „Strafurteil“, das verhängt wird, ohne dass vorher eine gerichtliche Hauptverhandlung stattgefunden hat. Darin steht, welche Straftat oder Straftaten Sie begangen haben sollen, und zu welcher Strafe Sie das Gericht deswegen „verurteilt“ hat.

Gegen einen Strafbefehl können Sie innerhalb einer Frist von zwei Wochen Einspruch bei dem Gericht einlegen. Wenn Ihr Einspruch rechtzeitig beim Gericht eingegangen ist, gibt es einen Termin zur Hauptverhandlung (das ist die Gerichtsverhandlung, in der zum Beispiel Zeugen vernommen werden).

Wenn Sie keinen Verteidiger beauftragt haben, müssen Sie zu dem Termin der Hauptverhandlung unbedingt persönlich erscheinen. Ansonsten wird der Einspruch verworfen, also nicht (mehr) über die Sache verhandelt, und die Strafe aus dem Strafbefehl wird rechtskräftig.

Wie eine Berufung oder Revision gegen ein „richtiges Urteil“ kann man einen Einspruch gegen einen Strafbefehl auf bestimmte Punkte „beschränken“, also den Tatvorwurf akzeptieren, aber zum Beispiel versuchen, eine niedrigere Strafe zu erreichen.

Bei einer Hauptverhandlung nach unbeschränktem Einspruch gegen einen Strafbefehl kann die Strafe aber unter Umständen auch höher ausfallen als die Strafe aus dem Strafbefehl. Deshalb sollten Sie sich in solchen Fällen rechtzeitig vor der Hauptverhandlung zumindest anwaltlich beraten lassen, auch, wenn Sie sich vor Gericht vielleicht selbst verteidigen möchten.