Rechtsanwältin Anja Lederer Berlin Mitte

Kanzlei

Kosten

Die Höhe der voraussichtlichen Anwaltsgebühren ist meistens am Anfang zumindest in etwa abzusehen. Über diese werden Sie natürlich in der ersten Beratung informiert. Für Anwaltstätigkeit gibt es zwar keine „festen Preise“. Eine Orientierung ist aber das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, das die Kosten für anwaltliche Tätigkeit allgemein regelt und überwiegend Mindest-, Mittel- und Höchstgebühren vorgibt. Für die konkreten Kosten kommt es dann in erster Linie darauf an, wie schwierig und umfangreich die Tätigkeit im Einzelfall ist. Das steht endgültig erst am Ende des Mandats fest.

Generell können Anwälte auch sog. Vergütungsvereinbarungen mit ihren Mandanten abschließen. In manchen Fällen übernehmen Rechtsschutzversicherungen die Anwaltsgebühren, vorausgesetzt, das entsprechende Rechtsproblem ist nach den Versicherungsbedingungen vom Vertrag erfasst. Darüber geben die Versicherungen im Einzelfall auch konkret Auskunft.

Für Menschen mit geringem Einkommen oder Bezieher von Leistungen nach SGB II oder XII gibt es in vielen Fällen die Möglichkeit, Beratungs- oder Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen.

Wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen, aber keinen Anspruch auf Beratungs- bzw. Prozesskostenhilfe haben, können wir über andere Möglichkeiten sprechen, wie Sie sich trotzdem anwaltliche Hilfe leisten können.