Rechtsanwältin Anja Lederer Berlin Mitte

Kanzlei

Prozesskostenhilfe

Prozesskostenhilfe wird, wie der Name schon sagt, in gerichtlichen Verfahren gewährt. Es gelten ähnliche Voraussetzungen (geringes Einkommen und kein größeres Vermögen) wie bei der Beratungshilfe. Voraussetzung ist ein Antrag an das zuständige Gericht, den Sie selbst oder Ihr Anwalt stellen können.

Das Gericht prüft bei der Prozesskostenhilfe zusätzlich zum Einkommen die Erfolgsaussichten der Klage. Wird Ihnen Prozesskostenhilfe gewährt, entfallen die Gerichtskosten und die Staatskasse übernimmt die Kosten für Sachverständige, Zeugen und den beigeordneten Rechtsanwalt Ihrer Wahl. Der Anwalt des Gegners in Zivilsachen wird dagegen nicht bezahlt.

Bei Prozesskostenhilfe können, wenn Ihr Einkommen bestimmte Grenzen übersteigt, auch Ratenzahlungen angeordnet werden.

Näheres zur Prozesskostenhilfe und ein Formular für den Antrag („Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse“) finden Sie unter
www.justiz.nrw.de/BS/formulare/prozesskostenhilfe/index.php.